Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberumzug

Arbeitgeber lächelt freundlich
„Ich bin von der Professionalität und der Zuverlässigkeit […] sehr beeindruckt.“

Ein neuer Arbeitsplatz wartet auf Sie

Sie ziehen berufsbedingt um

Sind Sie der Arbeitgeber? Wir haben auch eine Seite für Mitarbeiterumzüge.

Dann befinden Sie sich vermutlich in einer der folgenden Situationen:

  • Arbeitnehmerumzug

    • Sie wechseln Ihren Arbeitgeber.
    • Sie wechseln den Arbeitsplatz bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber.
  • Arbeitgeberumzug

    • Ihr Arbeitgeber zieht um.

Weshalb Sie Ihren Arbeitsplatz auch verändern, möglicherweise warten ganz neue Aufgaben auf Sie oder Sie tragen künftig eine neue Verantwortung. Doch neben all der beruflichen Veränderung (und der privaten) haben Sie auch den Umzug selbst zu bewältigen – zumindest dabei können wir Sie jedoch tatkräftig und durch eine gute Planung entlasten:
Wir nehmen Ihnen viele der lästigen Dinge ab, für die Ihnen vielleicht die Zeit neben der Arbeit fehlt (körperliche und zeitliche Entlastung) und denken an alle Details, die man bei einem Umzug leicht übersehen kann (mentale Entlastung). Das sehen wir als unsere Aufgaben und darin haben wir jahrelange Erfahrung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung oder verschaffen Sie sich selbst einen Überblick über die Menge des anfallenden Umzugsguts. Für Ihren beruflich motivierten Umzug von, nach oder innerhalb Hamburgs sind wir Ihre Partner.

Wir bieten Ihnen auch weitere Leistungen wie Handwerkergestellungen. Und, sollte der Stellplatz vorübergehend oder dauerhaft nicht ausreichen, übernehmen wir auch die Möbellagerung für Sie.

Unsere Leistungen für Ihren persönlichen Arbeitnehmer-/-geberumzug

  • Planung, Beratung

    • Überlassen Sie uns alle Aufgaben, die Sie gerne abgeben möchten.
    • Beratung Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechend garantiert einen Umzug nach Ihren Vorstellungen.
    • Exakte Planung: wer, was, wann, wo und wohin
    • Durch unsere Erfahrung behalten wir den Überblick – nichts „geht unter“.
    • So verläuft Ihr Umzug auch „berufsbegleitend“ entspannt.
  • Packen, Montage, Handwerkerleistungen

    • Montage und Demontage aller Haushaltsgegenstände (auch Küche und Sanitär)
    • Fachgerechtes Verpacken Ihres gesamten Hausrats, auch sensibler Objekte
    • Maler- und kleine Renovierungsarbeiten, besenreine Übergabe der alten Wohnung
  • Transport, Lagerung, Entsorgung

    • Unsere Transportfachkräfte bringen Ihr Umzugsgut sicher an den Zielort.
    • Möglicherweise haben Sie zeitweise einen doppelten Wohnsitz und ziehen in mehreren Etappen um – auch das ist kein Problem.
    • Wenn Sie einen Teil Ihrer Güter einlagern wollen, bieten wir Ihnen auch ein sicheres, trockenes, frostgeschütztes Lager (mit jederzeitigem Zugriff).
    • Auch die Entsorgung nicht mehr benötigter Gegenstände übernehmen wir.
  • Aus- und Einräumen

    • In der neuen Wohnung können wir Ihr gesamtes Gut für Sie auspacken und einräumen.
    • So bieten wir Ihnen auf Wunsch eine einzugsfertige Wohnungsübergabe.
  • Arbeitsplatz

    • Wenn mit Ihnen auch Gegenstände zwischen Ihren Arbeitsplätzen umziehen, kann das einem Kleinstbetriebsumzug entsprechen, womit wir Erfahrung haben.
  • Abrechnung mit Arbeitgeber

    • Ggf. rechnen wir die Kosten mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Ihr Arbeitgeber kann Sie finanziell bei Ihrem Umzug unterstützen

Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber nicht verpflichtet, Sie bei Ihrem Umzug zu unterstützen. Aber, wenn auch nicht jeder Arbeitgeber Ihnen gleich eine Wohnung stellt, kann es sich dennoch lohnen, nach einer finanziellen Unterstützung Ihres Umzugs zu fragen. Vielleicht gibt es bei Ihrem Arbeitgeber sogar interne Regelungen hierzu, die die übliche Unterstützung festlegen. Besonders größere Unternehmen schließen auch häufig Rahmenverträge keine üblichen. Falls Ihr Arbeitgeber noch kein Rahmenvertrag mit einem Umzugsunternehmen geschlossen hat, bieten wir Ihrem Arbeitgeber gerne an einen solchen an.

Sie können sich auch staatliche Unterstützung sichern:

  • Staatliche Unterstützung

    • Bei Wiedereinstieg ins Berufsleben können Ihnen die Umzugskosten erstattet werden.
    • Die Kosten für einen Umzug wegen Berufswechsels können Sie teilweise steuerlich absetzen.

Sonderurlaubstage für Ihren Umzug

Auch dies ist eine Unterstützung, die Ihnen Ihr Arbeitgeber gewähren kann: Einen oder mehrere Tage bezahlten Umzugsurlaub, damit Sie sich in Ruhe um Ihren Umzug kümmern können – oder wenigstens etwas Zeit während Ihrer regulären Arbeitszeit, um Ummeldungen etc. erledigen zu können. Wenn Sie Ihren Umzug in Ruhe vorbereiten und durchführen können, können Sie sich während Ihrer Arbeitszeit wieder voll auf Ihre Arbeit konzentrieren. Damit kann sich dieser extra Urlaub auch für Ihren Arbeitgeber bezahlt machen. Also lohnt es sich auch hier zu fragen.
Für den Öffentlichen Dienst ist der Sonderurlaub im Tarifvertrag geregelt. Sonst können solche Sonderleistungen auch im Arbeitsvertrag geregelt sein oder es können Regelungen zwischen Gewerkschaft oder Betriebsrat und Arbeitgeber vorliegen.